Freitag, 26. April 2024 - 23:58 Uhr

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M I T G L I E D S S C H A F T

M I T G L I E D S S C H A F T

Mitglieder- und Beitragsordnung
des Tischtennis-Club Speyer e.V.
Auf der Grundlage des § 13 der Vereinssatzung hat der Vorstand am 01.12.2013 die nachfolgende
Mitglieder- und Beitragsordnung beschlossen. Sie ist ab dem 01.02.2014 wirksam. Die Beitragstarife
wurden in der Mitgliederversammlung vom 03.05.2012 mit Wirkung ab den 01.01.2013 geändert.
1. Die Mitglieder- und Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten und Rechte der
Mitglieder zu Beginn, während dem Verlauf und bei Beendigung der Mitgliedschaft sowie zur
Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Gebühren (z.B. Aufnahmegebühren) und Umlagen legt der Vorstand fest.
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge, die in der Jahreshauptversammlung am 03.05.2012
beschlossen wurden, betragen zur Zeit für
Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre 42,-- € jährlich / 3,50 € monatlich
Erwachsene über 18 Jahre 84,-- € jährlich / 7,-- € monatlich
Passive Mitglieder (auf Antrag) 42,-- € jährlich / 3,50 € monatlich.
Eine Aufnahmegebühr wird zur Zeit nicht erhoben.
3. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Bei Eintritt eines neuen Mitglieds ist der Mitgliedsbeitrag anteilig,
beginnend mit dem Monat des Eintrittsdatums, für das laufende Kalenderjahr zu entrichten.
4. Die Beiträge für das jeweilige Jahr werden im voraus im Januar jeden Jahres abgebucht; bei neu
eingetretenen Mitgliedern anteilmäßig am 15.01. oder 15.07. oder 15.12. des Jahres.
Der Mitgliedsbeitrag wird nur im Lastschrifteinzugsverfahren regelmäßig am 15.01. für ein
Kalenderjahr, bei Neumitgliedern zusätzlich am 15.07. oder 15.12. des Jahres oder dem darauf
folgenden Werktag für das aktuelle Kalenderjahr eingezogen. Die Vereinssatzung und die Mitgliederund
Beitragsordnung sind auf der Vereinshomepage in der aktuell gültigen Version zu finden.
Mitgliedsbeiträge können nur auf das folgende Konto überwiesen bzw. eingezahlt werden:
Kontoinhaber: TTC Speyer / Bank: Kreis- und Stadtsparkasse Speyer
BLZ. 547 500 10 / BIC: MALADE51SPY und
Konto-Nr. 40030 / IBAN: DE24 5475 0010 0000 0400 30 .
Die Ermächtigung zur Abbuchung wird im Aufnahmeantrag an den Verein erteilt.
Kosten, die dem Verein durch fehlende Deckung des Girokontos, falsche Konto- oder Bankbezeichnungen
entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben.
Die Gläubiger-ID für den TTC Speyer ist DE74TTC00000153934. Eine Mandatsreferenz ist dem
Mitglied zugeordnet.
5. Das Vereinsmitglied verpflichtet sich die Vereinssatzung, die Mitglieder- und Beitragsordnung und
weitere „Ordnungen“ zu beachten.
Eine schriftliche Kündigung ist in jedem Fall zwingend nötig, um die Mitgliedschaft zu beenden. Eine
Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich zum 15.11. dem Vorstand vorliegen. Die Mitgliedschaft
endet dann zum 31.12. des Jahres.
Offene Beitragsforderungen sind vor Austritt zu begleichen.
6. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der
Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Ein Vereinsmitglied stimmt der angemessenen Verwendung seiner Daten bei vereinsinternen
Aktivitäten zu, im Falle der Ausübung einer Vereinsfunktion auch extern.
7. Diese Mitglieder- und Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Februar 2014 in Kraft und gilt auch
für bestehende Mitgliedschaften.
Der Vorstand
01.12.2013

Mitglieder- und Beitragsordnung

des Tischtennis-Club Speyer e.V.

1. Grundlage für die Mitglieder- und Beitragsordnung

Auf der Grundlage des § 7 der Vereinssatzung hat der Vorstand am 21.06.2018 die nachfolgende Mitglieder- und Beitragsordnung beschlossen. Sie ist ab dem 21.06.2018 wirksam.

Die Standard-Beitragstarife wurden in der Mitgliederversammlung vom 03.05.2012 mit Wirkung ab den 01.01.2013 geändert. In der Mitgliederversammlung vom 19.05.2018 wurde der Tarif für Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre beschlossen, dass dieser Tarif ab dem 01.01.2020 jährlich 48,-- EUR (4,-- EUR monatlich) beträgt.

2. Zweck der Mitglieder- und Beitragsordnung

Die Mitglieder- und Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten und Rechte der Mitglieder zu Beginn, während dem Verlauf und bei Beendigung der Mitgliedschaft sowie zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.

3. Beschluss der Beitrags-Tarife

Die Mitgliedsbeiträge werden – mit Ausnahmen - von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Gebühren (z.B. Aufnahmegebühren) und Umlagen legt der Vorstand fest.

Die Vereinsatzung lässt zu, dass der Vorstand in begründeten Fällen zusätzliche Tarife beschließen kann (siehe Sondertarif A am Ende des Abschnitts 2).

4. Höhe der Beitrags-Tarife

Die aktuellen Standard-Mitgliedsbeiträge, die in den Mitgliederversammlungen am 03.05.2012

und 19.05.2018 beschlossen wurden, betragen zur Zeit  bzw. ab dem 01.01.2020 für

Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre                         42,-- € jährlich / 3,50 € monatlich,

ab dem 01.01.2020                                                      48,-- € jährlich / 4,00 € monatlich

Erwachsene über 18 Jahre                                          84,-- € jährlich / 7,00  € monatlich

Passive Mitglieder (auf Antrag)                                    42,-- € jährlich / 3,50  € monatlich.

Eine Aufnahmegebühr wird zur Zeit nicht erhoben.

Ein Sondertarif A für Mitglieder beschloss der Vorstand auf der Basis der Vereinsatzung §  7 / 2. („spezielle Einzeltarife“) in einer Vorstandsitzung am 21.06.2018 in Höhe von

30,-- € jährlich (= 2,50 € monatlich).

Dieser Beitrag wird nur auf Antrag des Mitgliedes und einer positiven Entscheidung des Vorstandes wirksam.

5. Berechnungszeitraum für die Mitgliedsbeiträge

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Bei Eintritt eines neuen Mitglieds ist der Mitgliedsbeitrag anteilig, beginnend mit dem Monat des Eintrittsdatums, für das laufende Kalenderjahr zu entrichten.

6.  Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

Die Beiträge für das jeweilige Jahr werden im voraus im Januar jeden Jahres abgebucht; bei neu eingetretenen Mitgliedern anteilmäßig am 15.01. oder 15.07. oder 15.12. des Jahres.

Der Mitgliedsbeitrag wird nur im Lastschrifteinzugsverfahren regelmäßig am 15.01. für ein Kalenderjahr, bei Neumitgliedern zusätzlich am 15.07. oder 15.12. des Jahres für das aktuelle Kalenderjahr eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.

7. Beitragsart

Der Mitgliedsbeiträge ist ein Solidaritätsbeitrag und nicht eine Zahlung für vom Verein erbrachte Leistungen.

8. Veröffentlichung der Mitglieder- und Beitragsordnung

Die Vereinssatzung und die Mitglieder- und Beitragsordnung sind auf der Vereinshomepage in der aktuell gültigen Version zu finden.

9. Bankverbindung des Vereins

Mitgliedsbeiträge können nur auf das folgende Konto überwiesen bzw. eingezahlt werden:

Kontoinhaber: TTC Speyer / Bank: Sparkasse Vorderpfalz  

BLZ 545 500 10 / Konto-Nr. 380 040 030 oder

BIC: LUHSDE6AXXX und / IBAN: DE41 5455 0010 0380 0400 30 .

10. Einzugsverfahren für den Mitgliedsbeitrag

Die Ermächtigung zur Abbuchung wird im Aufnahmeantrag an den Verein erteilt.

Kosten, die dem Verein durch fehlende Deckung des Girokontos, falsche oder nicht mehr gültiger Konto- oder Bank-Bezeichnungen entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben.

Die Gläubiger-ID für den TTC Speyer ist  DE74TTC00000153934. Eine Mandatsreferenz ist dem Mitglied zugeordnet.

11.  Pflichten für das Mitglied

Das Vereinsmitglied verpflichtet sich die Vereinssatzung, die Mitglieder- und Beitragsordnung und weitere „Ordnungen“ zu beachten.

12. Beendigung der Mitgliedschaft

Eine schriftliche Kündigung ist in jedem Fall zwingend nötig, um die Mitgliedschaft zu beenden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich zum 15.11. dem Vorstand vorliegen. Die Mitgliedschaft endet dann zum 31.12. des Jahres.

Offene Beitragsforderungen sind vor Austritt zu begleichen.

13. Datenverwendung bei der Mitgliederverwaltung

Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und dem  Bundesdatenschutzgesetz erfasst, verwendet, gespeichert und gelöscht.

Ein Vereinsmitglied stimmt  der angemessenen Verwendung seiner Daten bei vereinsinternen Aktivitäten zu, im Falle der Ausübung einer Vereinsfunktion (Funktionär oder Spieler) auch extern.

14. Inkrafttreten

Diese Mitglieder- und Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 21. Juni 2018 in Kraft und gilt auch für bereits bestehende Mitgliedschaften.

Der Vorstand 

21.06.2018

Die Satzung, die Mitglieder- und Beitragsordnungund einen Aufnahmeantrag können Sie auf der Seite "Downloads" herunterladen.

UMSTELLUNG AUF SEPA

wir haben unsere Vereinssoftware und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue europäische
Zahlungsverkehrssystem SEPA umgestellt.
Damit wir dieses neue System anwenden können, müssen wir Sie, gemäß der diesem System zugrunde
liegenden Bedingungen, über einige Neuerungen bzw. Änderungen zeitnah informieren.
1. Für die Abbuchung der Beiträge haben Sie uns bislang eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch
weiterhin ihre Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen
Zahlungsverkehrssystem SEPA ergänzt, welche wir Ihnen nachfolgend mitteilen. Die bisherige
Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.
2. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt zukünftig über Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und
Bankleitzahl (BIC). Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als
Mitglied und dem Verein festzulegen. Ferner wird bei den Lastschriftabbuchungen die Gläubiger-ID des
Vereins angegeben. Folgende Daten werden Ihnen zukünftig bei den Lastschrifteinzügen übermittelt:
IBAN DE74547500100000615989
BIC MALADE51SPY
Mandatsreferenz TTC18
Gläubiger-ID DE74TTC00000153934
3. Den Jahresbeitrag werden wir immer am 15. 1. bzw. dem nächsten darauf folgenden Geschäftstag
abbuchen. Neue 2014 eingetretene Mitglieder werden am 15. 6. 2014 mit der Erstabbuchung belastet.
Dabei berechnet sich der Beitrag mit einem 12tel des Jahresbeitrages mal der zugehörigen Monate.
Prüfen Sie bitte, ob die von unserem Programm errechnete IBAN und BIC identisch ist mit den Angaben
auf Ihrem Kontoauszug. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, umgehend mit uns Kontakt
aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
TTC Speyer e

Wir haben unsere Vereinssoftware und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue europäischeZahlungsverkehrssystem SEPA umgestellt. Damit wir dieses neue System anwenden können, müssen wir Sie, liebe Mitglieder des TTC Speyer, gemäß der diesem System zugrundeliegenden Bedingungen, über einige Neuerungen bzw. Änderungen zeitnah informieren.

1. Für die Abbuchung der Beiträge haben Sie uns bislang eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen Zahlungsverkehrssystem SEPA ergänzt, welche wir Ihnen nachfolgend mitteilen. Die bisherige Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.

2. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt zukünftig über Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC). Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als Mitglied und dem Verein festzulegt. Ferner wird bei den Lastschriftabbuchungen die Gläubiger-ID desVereins angegeben. Folgende Daten werden Ihnen zukünftig bei den Lastschrifteinzügen übermittelt:

Kontodaten des Mitgliedes: IBAN .............................. / BIC ................................ Mandatsreferenz TTC.. (mitgliedsspezifisch) /                                                    Gläubiger-ID DE74TTC00000153934 (des TTC Speyer).

3. Den Jahresbeitrag werden wir immer am 15. 1. bzw. dem nächsten darauf folgenden Geschäftstag abbuchen. Neue 2014 eingetretene Mitglieder werden am 15. 6. 2014 mit der Erstabbuchung belastet. Dabei berechnet sich der Beitrag mit einem 12tel des Jahresbeitrages mal der zugehörigen Monate. Prüfen Sie - im Ihnen zugestellten Brief/E-Mail - bitte, ob die von unserem Programm errechnete IBAN und BIC identisch ist mit den Angaben auf Ihrem Kontoauszug. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, umgehend mit uns Kontaktaufzunehmen.

Entsprechende Briefe erhält jedes aktuell am Lastschrifteinzug beteiligter Beitragszahler. Die neuen Aufnahmescheine sind auf das neue System bereits umgestellt.