Mitgliedschaft


Mitglieder- und Beitragsordnung des Tischtennis-Club Speyer e.V.


1. Grundlage für die Mitglieder- und Beitragsordnung

       Auf der Grundlage des § 7 der Vereinssatzung hat der Vorstand am 21.06.2018 die nachfolgende Mitglieder-            und Beitragsordnung beschlossen. Sie ist ab dem 21.06.2018 wirksam.

       Die Standard-Beitragstarife wurden in der Mitgliederversammlung vom 03.05.2012 mit Wirkung ab den 

       01.01.2013 geändert. In der Mitgliederversammlung vom 19.05.2018 wurde der Tarif für Schüler und 

       Jugendliche bis 18 Jahre beschlossen, dass dieser Tarif ab dem 01.01.2020 jährlich 48,-- EUR (4,-- EUR 

       monatlich) beträgt.


2. Zweck der Mitglieder- und Beitragsordnung

       Die Mitglieder- und Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten und Rechte der Mitglieder zu 

       Beginn, während dem Verlauf und bei Beendigung der Mitgliedschaft sowie zur Entrichtung von Beiträgen und          Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.


3. Beschluss der Beitrags-Tarife

       Die Mitgliedsbeiträge werden – mit Ausnahmen - von der Mitgliederversammlung beschlossen.

       Gebühren (z.B. Aufnahmegebühren) und Umlagen legt der Vorstand fest.

       Die Vereinssatzung lässt zu, dass der Vorstand in begründeten Fällen zusätzliche Tarife beschließen kann (siehe        Sondertarif A am Ende des Abschnitts 2).


4. Höhe der Beitrags-Tarife

       Die aktuellen Standard-Mitgliedsbeiträge, die in den Mitgliederversammlungen am 03.05.2012

       und 19.05.2018 beschlossen wurden, betragen zur Zeit  bzw. ab dem 01.01.2020 für

       Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre                48,-- € jährlich / 4,00 € monatlich

       Erwachsene über 18 Jahre                                84,-- € jährlich / 7,00  € monatlich

       Passive Mitglieder (auf Antrag)                          42,-- € jährlich / 3,50  € monatlich.

       Eine Aufnahmegebühr wird zur Zeit nicht erhoben.

       Ein Sondertarif A für Mitglieder beschloss der Vorstand auf der Basis der Vereinssatzung §  7 / 2. („spezielle            Einzeltarife“) in einer Vorstandsitzung am 21.06.2018 in Höhe von           30,-- € jährlich (= 2,50 € monatlich).

       Dieser Beitrag wird nur auf Antrag des Mitgliedes und einer positiven Entscheidung des Vorstandes wirksam.


5. Berechnungszeitraum für die Mitgliedsbeiträge

       Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Bei Eintritt eines neuen Mitglieds ist der Mitgliedsbeitrag anteilig, beginnend          mit dem Monat des Eintrittsdatums, für das laufende Kalenderjahr zu entrichten.


6.  Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

       Die Beiträge für das jeweilige Jahr werden im voraus im Januar jeden Jahres abgebucht; bei neu eingetretenen        Mitgliedern anteilmäßig am 15.01. oder 15.07. oder 15.12. des Jahres.

       Der Mitgliedsbeitrag wird nur im Lastschrifteinzugsverfahren regelmäßig am 15.01. für ein Kalenderjahr, bei              Neumitgliedern zusätzlich am 15.07. oder 15.12. des Jahres für das aktuelle Kalenderjahr eingezogen. Fällt der        Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.


7. Beitragsart

       Der Mitgliedsbeiträge ist ein Solidaritätsbeitrag und nicht eine Zahlung für vom Verein erbrachte Leistungen.


8. Veröffentlichung der Mitglieder- und Beitragsordnung

       Die Vereinssatzung und die Mitglieder- und Beitragsordnung sind auf der Vereinshomepage in der aktuell 

       gültigen Version zu finden.


9. Bankverbindung des Vereins

       Mitgliedsbeiträge können nur auf das folgende Konto überwiesen bzw. eingezahlt werden:

       Kontoinhaber: TTC Speyer / Bank: Sparkasse Vorderpfalz  

       BLZ 545 500 10 / Konto-Nr. 380 040 030 oder

       BIC: LUHSDE6AXXX und / IBAN: DE41 5455 0010 0380 0400 30 .


10. Einzugsverfahren für den Mitgliedsbeitrag

       Die Ermächtigung zur Abbuchung wird im Aufnahmeantrag an den Verein erteilt.

       Kosten, die dem Verein durch fehlende Deckung des Girokontos, falsche oder nicht mehr gültiger Konto- oder          Bank-Bezeichnungen entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird        eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben.

       Die Gläubiger-ID für den TTC Speyer ist  DE74TTC00000153934. Eine Mandatsreferenz ist dem Mitglied 

       zugeordnet.


11.  Pflichten für das Mitglied

       Das Vereinsmitglied verpflichtet sich die Vereinssatzung, die Mitglieder- und Beitragsordnung und weitere         

       „Ordnungen“ zu beachten.


12. Beendigung der Mitgliedschaft

       Eine schriftliche Kündigung ist in jedem Fall zwingend nötig, um die Mitgliedschaft zu beenden. Eine Kündigung 

       der Mitgliedschaft muss schriftlich zum 15.11. dem Vorstand vorliegen. Die Mitgliedschaft endet dann zum 

       31.12. des Jahres.

       Offene Beitragsforderungen sind vor Austritt zu begleichen.


13. Datenverwendung bei der Mitgliederverwaltung

       Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der Mitglieder     

       werden nach Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und dem  Bundesdatenschutzgesetz 

       erfasst, verwendet, gespeichert und gelöscht.

       Ein Vereinsmitglied stimmt  der angemessenen Verwendung seiner Daten bei vereinsinternen Aktivitäten zu,     

       im Falle der Ausübung einer Vereinsfunktion (Funktionär oder Spieler) auch extern.


14. Inkrafttreten

       Diese Mitglieder- und Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 21. Juni 2018 in Kraft und gilt auch für bereits              bestehende Mitgliedschaften.


Der Vorstand 21.06.2018




Die Satzung, die Mitglieder- und Beitragsordnung und einen Aufnahmeantrag können Sie auf der Seite "Downloads" herunterladen.


UMSTELLUNG AUF SEPA
    wir haben unsere Vereinssoftware und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue europäische
    Zahlungsverkehrssystem SEPA umgestellt.
    Damit wir dieses neue System anwenden können, müssen wir Sie, gemäß der diesem System zugrunde
    liegenden Bedingungen, über einige Neuerungen bzw. Änderungen zeitnah informieren.
1. Für die Abbuchung der Beiträge haben Sie uns bislang eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch
    weiterhin ihre Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen
    Zahlungsverkehrssystem SEPA ergänzt, welche wir Ihnen nachfolgend mitteilen. Die bisherige
    Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.
2. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt zukünftig über Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und
    Bankleitzahl (BIC). Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als
    Mitglied und dem Verein festzulegen. Ferner wird bei den Lastschriftabbuchungen die Gläubiger-ID des
    Vereins angegeben. Folgende Daten werden Ihnen zukünftig bei den Lastschrifteinzügen übermittelt:
    IBAN DE74547500100000615989
    BIC MALADE51SPY
    Mandatsreferenz TTC18
    Gläubiger-ID DE74TTC00000153934
3. Den Jahresbeitrag werden wir immer am 15. 1. bzw. dem nächsten darauf folgenden Geschäftstag
    abbuchen. Neue 2014 eingetretene Mitglieder werden am 15. 6. 2014 mit der Erstabbuchung belastet.
    Dabei berechnet sich der Beitrag mit einem 12tel des Jahresbeitrages mal der zugehörigen Monate.
    Prüfen Sie bitte, ob die von unserem Programm errechnete IBAN und BIC identisch ist mit den Angaben
    auf Ihrem Kontoauszug. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, umgehend mit uns Kontakt
    aufzunehmen.
    

Mit freundlichen Grüßen
TTC Speyer eV




    Wir haben unsere Vereinssoftware und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue europäische      

    Zahlungsverkehrssystem SEPA umgestellt. Damit wir dieses neue System anwenden können, müssen wir Sie, 

    liebe Mitglieder des TTC Speyer, gemäß der diesem System zugrundeliegenden Bedingungen, über einige       

    Neuerungen bzw. Änderungen zeitnah informieren.

1. Für die Abbuchung der Beiträge haben Sie uns bislang eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch weiterhin ihre       Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen 

    Zahlungsverkehrssystem SEPA ergänzt, welche wir Ihnen nachfolgend mitteilen. Die bisherige       

    Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.

2. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt zukünftig über Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl     

    (BIC). Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als Mitglied und dem 

    Verein festgelegt. Ferner wird bei den Lastschriftabbuchungen die Gläubiger-ID des Vereins angegeben. Folgende 

    Daten werden Ihnen zukünftig bei den Lastschrifteinzügen übermittelt:

    Kontodaten des Mitgliedes: IBAN .............................. / BIC .................................... Mandatsreferenz TTC    

    (mitgliederspezifisch) /                                                Gläubiger-ID DE74TTC00000153934 (des TTC Speyer).

3. Den Jahresbeitrag werden wir immer am 15. 1. bzw. dem nächsten darauf folgenden Geschäftstag abbuchen.     

    Neue 2014 eingetretene Mitglieder werden am 15. 6. 2014 mit der Erstabbuchung belastet. Dabei berechnet sich 

    der Beitrag mit einem 12tel des Jahresbeitrages mal der zugehörigen Monate. Prüfen Sie - im Ihnen zugestellten     Brief/E-Mail - bitte, ob die von unserem Programm errechnete IBAN und BIC identisch ist mit den Angaben auf 

    Ihrem Kontoauszug. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen.
    Entsprechende Briefe erhält jedes aktuell am Lastschrifteinzug beteiligter Beitragszahler. Die neuen     

    Aufnahmescheine sind auf das neue System bereits umgestellt.

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